Flughafentransitvisum (Typ A)
Das Visum A ist das am wenigsten bekannte und am häufigsten missverstandene. Es betrifft nur den Flughafentransit ohne Schengen-Einreise. Wer es benötigt und wie es funktioniert.
Was es ist
Das Flughafentransitvisum erlaubt einer Person, in der internationalen Zone eines Schengen-Flughafens zu warten, zwischen zwei Flügen aus oder in Richtung Drittland. Sie betreten den Schengen-Raum nicht.
Beispiel: Ein indischer Staatsangehöriger, der von Mumbai über Paris nach São Paulo fliegt, ohne den Charles-de-Gaulle-Flughafen zu verlassen, benötigt ein Visum A.
Wer ist betroffen?
Anhang IV des Visakodex listet die Staatsangehörigkeiten auf, die systematisch ein Visum A benötigen: Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Syrien.
Manche Mitgliedstaaten erweitern diese Liste auf nationaler Ebene für Staatsangehörige anderer Länder, abhängig von der Migrationssituation. Prüfen Sie immer die Liste des Schengen-Landes, durch das Sie transitieren.
Was es erlaubt — und was nicht
- ✅ Warten in der internationalen Zone auf Anschlussflug.
- ✅ Zwischen zwei Drittlandsflügen wechseln (z. B. Mumbai → Paris → São Paulo).
- ❌ Schengen-Raum betreten, auch nicht für eine Stunde.
- ❌ Übernachten außerhalb der Transitzone.
Wenn Sie den Flughafen verlassen müssen (lange Wartezeit, Wechsel des Flughafens in derselben Stadt, Übernachtung), müssen Sie ein Visum C beantragen.
Seite aktualisiert am 2026-05-04 — Quellen: Europäische Kommission, Rat der EU, nationale Konsulate.