EES — Schengen-Grenzen automatisiert

Seit dem 10. April 2026 registriert die Europäische Union jede Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen elektronisch. Hier erfahren Sie, was sich an den Grenzen ändert.

Was ist EES?

Das Entry/Exit System ist eine zentralisierte Datenbank, die jede Einreise und Ausreise von Drittstaatsangehörigen für Kurzaufenthalte registriert. Es ersetzt die manuellen Stempel auf Reisepässen.

Schrittweiser Start ab dem 12. Oktober 2025, vollständiger Betrieb seit dem 10. April 2026 in den 25 Schengen-Ländern, die ihre Außengrenzen einsetzen, plus Bulgarien, Rumänien, Zypern und Irland (mit Variationen).

Was sich ändert

  • Erste Einreise: Ihre Fingerabdrücke (4 Finger) und ein Gesichtsfoto werden erfasst und für 3 Jahre gespeichert.
  • Folgende Einreisen: Schnellüberprüfung biometrische, kein Stempel mehr.
  • Automatische Berechnung der Aufenthalte: Das EES verwaltet die 90/180-Regel automatisch — keine Frage mehr „Wie viele Tage habe ich noch?".
  • Ausgleichseffekt: Etwas längere Wartezeiten an Spitzenorten (Flughäfen, Eurotunnel, Häfen), Verkürzung erwartet, sobald Reisende sich registriert haben.

Wer ist betroffen?

Alle Drittstaatsangehörigen (nicht EU/EWR/CH), die für einen Kurzaufenthalt einreisen: visumpflichtig (Visum C) oder visumbefreit (USA, UK, Kanada, Japan…).

Ausnahmen: EU/EWR/CH-Bürger und ihre Familienangehörigen, Inhaber einer Aufenthaltskarte, Diplomaten.

Praktische Auswirkungen

  • Erscheinen Sie am Flughafen etwas früher in den ersten Monaten.
  • Kein Stempel mehr, aber ein Reise-QR-Code-Beleg ist online verfügbar (über die zukünftige Reisenden-App).
  • Falsche Zahlen, Überschreitung der 90/180 — keine Möglichkeit mehr, sich zu „verstecken". Die Sanktionen sind real (Eintragung im SIS, Verbot der Wiedereinreise).

Quelle: travel-europe.europa.eu/ees

ℹ️ Wichtig: Dieser Leitfaden ist informativ. Prüfen Sie immer vor der Antragstellung beim offiziellen Konsulat. Die Regeln können sich schnell ändern.

Seite aktualisiert am 2026-05-04 — Quellen: Europäische Kommission, Rat der EU, nationale Konsulate.