Schengen-Visumantrag — Schritt für Schritt
Anwendungsmethode in 6 Schritten, getestet in den 29 Mitgliedstaaten. Folgen Sie der Anleitung und vermeiden Sie häufige Fallen.
Schritt 1 — Bestimmen Sie das richtige Land und das richtige Visum
Hauptzielland (das, in dem Sie die meisten Tage verbringen werden) und Visumtyp (A, C oder D) je nach Zweck und Dauer.
Schritt 2 — Termin buchen
Je nach Land buchen Sie über:
- Das Konsulat selbst (Deutschland, manche Länder Luxemburgs).
- VFS Global (Italien, Niederlande, Österreich, Norwegen…).
- TLScontact (Belgien, Schweiz, Frankreich in einigen Ländern, Schweden…).
- BLS International (Spanien, Portugal in einigen Ländern).
- Capago (Frankreich in manchen Ländern).
Termine können in Spitzenzeiten 2 bis 6 Wochen vorher gebucht werden müssen. Beginnen Sie früh.
Schritt 3 — Unterlagen vorbereiten
Vollständig, in der akzeptierten Sprache (Englisch + Sprache des Konsulats meistens) und in der vom Konsulat verlangten Reihenfolge organisiert.
Schritt 4 — Reisekrankenversicherung abschließen
Verpflichtend, mit Mindestdeckung von 30.000 €, gültig in allen Schengen-Ländern, einschließlich Repatriierung. Verträge speziell für Visumantrag verfügbar bei Allianz, AXA, Mondial Assistance, Europ Assistance, Mutuaide.
Schritt 5 — Antrag einreichen und Biometrie abgeben
Persönliches Erscheinen erforderlich (außer wenn Ihre Biometrie weniger als 59 Monate alt ist im VIS gespeichert):
- Übergabe der Akte und ursprünglich der Reisepass.
- Erfassung von 4 Fingerabdrücken + biometrischen Foto.
- Zahlung der Konsulargebühr (90 €) und der Servicegebühr.
- Empfangsbeleg mit Bearbeitungsnummer.
Dauer: 30 bis 60 Minuten.
Schritt 6 — Antwort abwarten und abholen
Im Allgemeinen 15 Kalendertage, manchmal bis zu 45 Tage in Spitzenzeiten oder bei zusätzlichen Prüfungen. Sie können in der Regel den Status online verfolgen über die Anwendungs-Tracking-Tools (jeder Anbieter hat eines).
Bei Verweigerung: Konsultieren Sie unsere Anleitung zu Berufungen →
Seite aktualisiert am 2026-05-04 — Quellen: Europäische Kommission, Rat der EU, nationale Konsulate.